Aufnahme
Das Wohnheim Karl-Lemmermann-Haus bietet Hilfe für Männer ab 21 Jahren, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten derart verbunden sind, dass eine stationäre Hilfe zur Überwindung dieser Situation notwendig ist und gewünscht wird. Rechtsgrundlage der Hilfen sind §§ 67 ff. SGB XII.
Dies kann z.B. der Fall sein bei Menschen, die wohnungslos sind und
- über keine oder nur wenige soziale Kontakte verfügen
- keine Erwerbsarbeit haben
- aus dem Strafvollzug kommen
- suchtkrank sind und sich ein neue Perspektive erschließen wollen
- keinen Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen haben
Drogenabhängige können aufgenommen werden, wenn sie zu einer Substitionsbehandlung bereit sind.
Das Karl-Lemmermann-Haus ist keine Übernachtungsstelle – es wird erwartet, dass sich die Hilfesuchenden, mit fachlicher Beratung und Begleitung, aktiv an der Veränderung ihrer Lebenssituation beteiligen.
Die Aufnahme kann direkt nach einem Aufnahmegespräch erfolgen. Nur für ausländische Mitbürger muss eine Kostenverpflichtung des Kostenträgers vor der Aufnahme vorliegen. Um Wartezeiten zu vermeiden ist es hilfreich, einen Termin für das Aufnahmegespräch vorab zu vereinbaren.
Sie erreichen die Mitarbeiter/innen der Aufnahme werktags in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr.
In Notfällen nehmen wir werktags bis 24.00 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 18.00 bis 24.00 Uhr auf.