Wohnungsberatung

Die Hilfen zur Vermittlung eines eigenen mietrechtlich abgesicherten Wohnraums sind zentrale Aufgabe der stationären Wohnungslosenhilfe. Dennoch ist diese Aufgabe im KLH seit über 30 Jahren dem Fachbereich der Nachgehenden ambulanten Hilfe zugeordnet. Dies ist darin begründet, dass die hier tätigen Mitarbeiter*innen erfahrungsgemäß über die meisten Erfahrungen mit den ggf. später auftretenden Problemen, wie auch den besten Kontakten zu öffentlichen und privaten Vermieter*innen und zur kommunalen Wohnungsvermittlung verfügen.

Die Wohnungsberatung wendet sich als Unterstützung und Begleitung bei der Wohnungssuche darüber hinaus auch an Klient*innen des Begleiteten Wohnens gem. §§ 67 ff SGB XII, insbesondere an Personen/Paare/Familien in kommunaler Unterbringung. Bei den ggf. notwendigen Anträgen zur Kostenübernahme unterstützen wir gern.

In der Wohnungsvermittlung werden zunächst die bisherigen Wohn-Erfahrungen der Klient*innen sowie häufig bestehenden Vermittlungshemmnisse (z. B. Miet- und/oder Versorgungsschulden) ermittelt - eine so genannte Wohnbiographie erstellt. Zugleich werden die aktuellen Wohnvorstellungen besprochen, realistische Perspektiven erarbeitet und über die bestehenden Kontakte nach einer geeigneten Wohnung gesucht.

Die Wohnungssuche ist in der aktuellen Situation nicht nur für Menschen mit geringem Einkommen oder in persönlichen Notsituationen schwierig, aber immer wieder erfolgreich.