Mobile Wohnbegleitung

Die mobile Wohnbegleitung wendet sich an Mieter*innen und Vermieter*innen, um mithilfe sozialpädagogischer Beratung und Begleitung gefährdete Wohnverhältnisse zu erhalten, Zwangsräumungen zu vermeiden oder das Mietverhältnis bereits vorbeugend zu stabilisieren.

Eine Gefährdung kann z.B. durch Mietrückstände, Störungen des Hausfriedens oder durch Verwahrlosung der Wohnung bedingt sein. Als Ursachen sind bei den Mieter*innen häufig persönliche Krisen festzustellen, die durch Arbeitslosigkeit, fehlende Planungskompetenz, persönliche oder interkulturelle Konflikte, gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigungen entstanden. Die mobile Wohnbegleitung versucht, diese Problemlagen gemeinsam mit den Mieter*innen und im Interesse beider Mietparteien zu überwinden – Inhalte der persönlichen Beratung werden selbstverständlich nicht an Vermieter oder Kostenträger weitergegeben. Dabei sollen auch im Interesse des Vermieters die Mietverpflichtungen eingehalten, und Kosten für eventuelle Räumung und Neuvermietung vermieden werden.

Die Mobile Wohnbegleitung wird in der Regel vom Vermieter in Auftrag gegeben. Nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der Landeshauptstadt Hannover, werden die Kosten der Maßnahme von Stadt/Region Hannover i.d.R. zu insgesamt 50 % übernommen, die verbleibenden 50 % der Kosten verbleiben beim Vermieter.

Analog zur ambulanten Hilfe findet die Beratung und Begleitung im Wohnumfeld der Mieter*innen statt. Dabei wird die konkrete Bedarfssituation erfasst, ein verbindlicher Maßnahme Plan erstellt und die Mieter*innen bei der Umsetzung begleitet. Die Mobile Wohnbegleitung des Karl-Lemmermann-Hauses umfasst bei Bedarf und auf Wunsch der Mieter*innen auch eine Verwahrgeldkontenführung zur Sicherstellung der Zahlung von Miet- und Mietnebenkosten sowie anderer Verpflichtungen und die Vermittlung an kooperierende Fachstellen. Die geleisteten Hilfen werden regelmäßig dokumentiert und mit Mieter*innen und Vermieter*innen kommuniziert.