Begleitetes Wohnen
Das Begleitete Wohnen ist ein ambulantes Hilfeangebot für Alleinstehende, Paare oder Familien in Wohnungsnotsituationen oder besonderen sozialen Schwierigkeiten. Dies trifft z. B. zu, wenn sie
- über keine eigene Wohnung verfügen
- in unzureichenden Wohnverhältnissen – etwa zwangsweise bei Freunden, Bekannten, einer Notunterkunft oder auf der Straße leben
- die Wohnung durch eine drohende Kündigung oder Räumung in Gefahr ist
- kein gesichertes Einkommen vorhanden ist
- die persönlichen Lebensumstände von Gewalt geprägt sind
oder vergleichbare Notsituationen, die nicht aus eigener Kraft überwunden werden können. Ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe nach §§ 67 ff. SGB besteht zumeist auch für Menschen in kommunaler Unterbringung, sofern diese Hilfe gewünscht ist.
Unser Angebot des Begleiteten Wohnens umfasst
- die persönliche Beratung und Begleitung bei der Wohnungssicherung und Wohnungsbeschaffung
- Hilfen zur Erlangung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
- Unterstützung beim Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
- die Vermittlung an zuständige Fachdienste.