Begleitetes Wohnen

Das Begleitete Wohnen ist ein ambulantes Hilfeangebot für Alleinstehende, Paare oder Familien in Wohnungsnotsituationen oder besonderen sozialen Schwierigkeiten. Dies trifft z. B. zu, wenn sie

oder vergleichbare Notsituationen, die nicht aus eigener Kraft überwunden werden können. Ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe nach §§ 67 ff. SGB besteht zumeist auch für Menschen in kommunaler Unterbringung, sofern diese Hilfe gewünscht ist.

Unser Angebot des Begleiteten Wohnens umfasst